Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB – VOYONE® GmbH
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Stand: 2026
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Externe Personalmanagement-Dienstleistungen & Personaldirektvermittlung

1. Grundsatz und Anwendungsbereich

Die VOYONE® GmbH, Nürnberg, erbringt Dienstleistungen im Bereich Personalmanagement und Personaldirektvermittlung. Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Angebote und Tätigkeiten, die im Rahmen dieser Dienstleistungen durchgeführt werden. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang, sofern sie schriftlich bestätigt wurden.

2. Art und Umfang der Leistungen

Die VOYONE® GmbH unterstützt Unternehmen:

• die keine eigene Personalabteilung besitzen, und
• Unternehmen, deren bestehende Personalabteilung fachliche oder operative Unterstützung in der Umsetzung benötigt

Die angebotenen Leistungen umfassen insbesondere:
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• operative Personalprozesse
• Recruiting Unterstützung
• administrative HR Aufgaben
• Personalplanung
• Beratung der Geschäftsführung
• Mtarbeiterbetreuung
Die konkrete Ausgestaltung ergibt sich aus dem jeweiligen Projektauftrag oder Angebot.

3. Beschreibung der Personalmanagement-Leistungen

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Die VOYONE GmbH übernimmt – je nach Projektumfang – folgende Tätigkeiten:

• Operative HR-Arbeit: Erstellung und Verwaltung von Personalunterlagen, OnboardingProzesse, Dokumentation.

• Recruiting: Gestaltung von Stellenprofilen, Bewerberkommunikation, Vorauswahl, Interviewkoordination.

• HR-Administration: Vertragswesen, Bescheinigungen, Zeugnisse, administrative Abläufe.

• Planung & Organisation: Analyse des Personalbedarfs, Strukturierung von Rollen und Verantwortlichkeiten.

• Beratung: Unterstützung bei organisatorischen, arbeitsrechtlichen und prozessbezogenen Fragestellungen.

• Mitarbeiterbetreuung: Ansprechpartner für interne Anliegen, Konfliktbegleitung, Feedbackprozesse.

Alle Leistungen werden projektbezogen erbracht und individuell vereinbart.

4. Vermittlungsprozess und Kandidatenzuordnung

Ein Vermittlungserfolg liegt vor, sobald ein vom Unternehmen vorgeschlagener Kandidat mit dem Auftraggeber einen Arbeit oder Dienstvertrag abschließt.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die VOYONE GmbH unverzüglich über eine Einstellung zu informieren.

Sperrfrist (12 Monate)

Wird ein Kandidat innerhalb von 12 Monaten nach der Vorstellung eingestellt – unabhängig davon, ob direkt, über Dritte oder über interne Weiterleitungen – gilt dies als durch die VOYONE® GmbH vermittelt. Damit entsteht der Anspruch auf die vereinbarte Vermittlungsvergütung.

5. Vergütung und Fälligkeit

Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Projektumfang und wird im Angebot festgelegt.

• Für Personalmanagement-Projekte gelten projektbezogene Honorare.

• Für Direktvermittlungen entsteht die Vergütung mit Unterzeichnung des Arbeitsvertrags durch Kandidaten und Auftraggeber.

Die Rechnung ist nach Zugang ohne Abzüge fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

6. Vertragslaufzeit und Beendigung

A) Personalmanagement-Projekte

•Projekte können mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende beendet werden.

• Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich das Projekt automatisch um weitere 3 Monate.

•Bereits erbrachte Leistungen sind vollständig zu vergüten.

B) Direktvermittlung

• Eine Kündigung nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrags ist ausgeschlossen.

• Wird der Prozess vorher beendet, werden nur die bis dahin vereinbarten projektbezogenen Kosten berechnet.

7. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass:

• alle relevanten Informationen vollständig und korrekt übermittelt werden

• Änderungen unverzüglich mitgeteilt werden

• Kandidatenprofile vertraulich behandelt werden

• keine Umgehung des Vermittlungsprozesses erfolgt

8. Pflichten der VOYONE® GmbH

Die VOYONE® GmbH verpflichtet sich:

• Kandidaten sorgfältig auszuwählen

• Informationen vertraulich zu behandeln

• personenbezogene Daten ausschließlich zur Auftragserfüllung zu nutzen

• Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen zu erbringen

9. Datenschutz

Die VOYONE® GmbH verarbeitet personenbezogene Daten gemäß den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der DSGVO. Kandidatenprofile dürfen ausschließlich zur Besetzung der jeweiligen Position verwendet werden.

10. Haftungsregelung

Die Haftung der VOYONE® GmbH ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für die spätere Leistung, Eignung oder Verfügbarkeit eines vermittelten Kandidaten wird keine Haftung übernommen.

11. Gewährleistung
Die VOYONE® GmbH übernimmt keine Garantie für den Erfolg eines Vermittlungsprozesses oder die Dauer eines Arbeitsverhältnisses.
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12. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Nürnberg, sofern gesetzlich zulässig. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig.